Bei der Raumplanung sind alle berührten Interessen unter Berücksichtigung der im § 2 angeführten Ziele so gegeneinander abzuwägen, dass sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Planung ist unter möglichster Schonung des Privateigentums durchzuführen.
Rückverweise
RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 24 Mutterschutz
…Die §§ 3 bis 9 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221, gelten für weibliche Rechtspraktikanten sinngemäß.…
RPG · Raumplanungsgesetz
§ 38a § 38a*)
…jenem des gemeinnützigen oder des förderbaren Wohnbaus, dienen, vorzusorgen; c) Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung und Verwendung von Bauflächen. (3) In Vereinbarungen nach Abs. 2 können, um die Erfüllung der übernommenen Leistungspflichten zu gewährleisten, geeignete Sicherungsmittel vorgesehen werden. Weiters kann festgelegt werden, dass die…
§ 11 § 11*)Allgemeines
…Fassung LGBl.Nr. 4/2019 (1) Die Gemeindevertretung hat als Grundlage insbesondere für die Flächenwidmungs- und die Bebauungsplanung unter Abwägung der Interessen nach § 3 für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung einen räumlichen Entwicklungsplan zu erlassen. Die Verordnung richtet sich ausschließlich an die Gemeinde als Grundlage für Planungen und Maßnahmen…
§ 28 § 28*)Allgemeines
…Fassung LGBl.Nr. 4/2019 (1) Die Gemeindevertretung hat unter Abwägung der Interessen nach § 3 durch Verordnung für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile desselben einen Bebauungsplan zu erlassen, wenn es aus Gründen einer zweckmäßigen Bebauung erforderlich ist, insbesondere wenn…
§ 12 § 12*)Allgemeines
…Fassung LGBl.Nr. 4/2019 (1) Die Gemeindevertretung hat unter Abwägung der Interessen nach § 3 durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan zu erlassen, durch den das Gemeindegebiet den erforderlichen Zwecken gewidmet wird. (2) Bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes ist auf Planungen…