LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 20142. HAUPTSTÜCK LEISTUNGEN DER KINDER- UND JUGENDHILFE6. ABSCHNITT ERZIEHUNGSHILFEN2. Unterabschnitt Durchführung, Änderung und Enden von Erziehungshilfen § 49 Durchführung und Aufsicht; Allgemeines§ 49
In Kraft seit 24. Dezember 2024
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