(1) Das Entgelt eines Ärztlichen Direktors setzt sich wie folgt zusammen:
1. aus einem Monatsentgelt samt allfälliger Teuerungszulagen nach der Entlohnungsgruppe A3B, Entlohnungsstufe 1 der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3, wobei nach jeweils 2 Jahren eine Vorrückung in die jeweils nächsthöhere Entlohnungsstufe erfolgt. Nach 2 Jahren in der höchsten Entlohnungsstufe erhöht sich das Entgelt um den Differenzbetrag zwischen den beiden letzten Entlohnungsstufen. Nach 2 weiteren Jahren erhöht sich das Entgelt letztmalig um den Differenzbetrag der beiden letzten Entlohnungsstufen;
2. aus einer Funktionszulage bestehend aus einer Aufwertung des Monatsentgeltes nach Abs. 1 Z 1 um den Faktor 1,3;
3. aus einer Funktionsaufwertung im Ausmaß von 20 % des Betrages der Entlohnungsgruppe A3B, Entlohnungsstufe 5, der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3;
4. aus dem Kinderzuschuss im Sinne des § 72 NÖ LBG, LGBl. 2100;
5. aus einer Erschwerniszulage für jeden geleisteten Nachtdienst in der Höhe von je 1,1 % des Monatsentgeltes der Entlohnungsgruppe A2, Entlohnungsstufe 1 der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3;
6. aus einer Sonn- und Feiertagszulage für jede Stunde einer Dienstleistung an einem Sonn- oder Feiertag im Ausmaß von 0,19 % des Monatsentgeltes der Entlohnungsgruppe A2, Entlohnungsstufe 1 der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3.
(2) Bei der Ermittlung des Monatsentgeltes (Abs. 1 Z 1) sind allfällige früher als Allgemeinmediziner, Oberarzt (§ 2 Z 4), Primar oder Ärztlicher Direktor in einer Krankenanstalt zugebrachte Beschäftigungszeiten anzurechnen.
(3) Die Ansprüche auf allfällige ärztliche Honorare sowie deren Aufteilung an die nachgeordneten Ärzte ergeben sich aus § 45 NÖ KAG, LGBl. 9440.
Rückverweise
NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 19a § 19a
…Betrages der Entlohnungsgruppe A3B, Entlohnungsstufe 5, der Gehaltstabelle gemäß § 14 Abs. 3; 4. aus dem Kinderzuschuss im Sinne des § 72 NÖ LBG, LGBl. 2100; 5. aus einer Erschwerniszulage für jeden geleisteten Nachtdienst in der Höhe von je 1,1 % des Monatsentgeltes der Entlohnungsgruppe A2, Entlohnungsstufe 1…
§ 25 § 25
…1. des Monatsentgeltes samt allfälligen Teuerungszulagen, 2. des Kinderzuschusses und 3. einer allfälligen Funktionszulage (§ 19 Abs. 1 Z 2, § 19a Abs. 1 Z 2) und Funktionsaufwertung (§ 19a Abs. 1 Z 3). (3) Ist der Arzt während des Kalendervierteljahres nicht…