1. Sekundararzt ist ein Arzt während seiner Basisausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015, BGBl. II Nr. 147/2015, oder während der Ausbildung zum Allgemeinmediziner.
2. Assistent ist ein Arzt während seiner Ausbildung im Sonderfach.
3. Allgemeinmediziner ist, wer zur selbständigen Berufsausübung der Allgemeinmedizin berechtigt ist (ius practicandi).
4. Oberarzt ist, wer zur selbständigen Berufsausübung im Sonderfach berechtigt ist.
5. Primar ist, wer gemäß Hauptstück B des NÖ KAG, LGBl. 9440, zur Führung von Abteilungen oder Instituten einer Krankenanstalt gemäß § 2 NÖ KAG, LGBl. 9940, schriftlich bestellt wurde.
6. Ärztlicher Direktor ist, wer gemäß Hauptstück B des NÖ KAG, LGBl. 9440, zur Führung einer Krankenanstalt gemäß § 2 NÖ KAG, LGBl. 9940, schriftlich bestellt wurde.
Rückverweise
NÖ SÄG 1992 · NÖ Spitalsärztegesetz 1992
§ 1 § 1
…und ärztliche Direktoren, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde oder zu einem Gemeindeverband stehen und in einer Krankenanstalt gemäß § 2 NÖ KAG, LGBl. 9940, tätig sind. (2) Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen…
§ 2 § 2
…berechtigt ist. 5. Primar ist, wer gemäß Hauptstück B des NÖ KAG, LGBl. 9440, zur Führung von Abteilungen oder Instituten einer Krankenanstalt gemäß § 2 NÖ KAG, LGBl. 9940, schriftlich bestellt wurde. 6. Ärztlicher Direktor ist, wer gemäß Hauptstück B des NÖ KAG, LGBl. 9440, zur Führung einer Krankenanstalt gemäß §…
§ 60 § 60
…1) Das Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft. (2) Die Erklärungen nach § 10 NÖ Spitalsärztegesetz 1990, LGBl. 9410, werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unwirksam. (3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das NÖ Spitalsärztegesetz 1990, LGBl. 9410…
§ 16 § 16
…Entlohnungsgruppe A3A zu leisten. (4) Wird der Allgemeinmediziner in seinem Dienstvertrag auch mit der Leitung einer interdisziplinären Aufnahmeeinheit einer Krankenanstalt im Sinne des § 2 NÖ KAG, LGBl. 9440, betraut, so steht ihm neben seinem Monatsentgelt als Allgemeinmediziner gemäß Abs. 1 eine Vergütung im Ausmaß von 10 % des Betrages der…