(1) Vertragsbediensteten, die Dienste verrichten, die mit einer besonderen Verschmutzung von Körper und/oder Kleidung verbunden sind, kann eine Schmutzzulage gewährt werden. Bei der Bemessung der Schmutzzulage ist auf das Ausmaß der Verschmutzung Bedacht zu nehmen.
(2) Vertragsbediensteten, die ihren Dienst unter besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonders erschwerten Umständen verrichten müssen, kann eine Erschwerniszulage gewährt werden. Davon ausgenommen ist die Tätigkeit der Vertragsbediensteten im Gemeindewachdienst sowie Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Bei der Bemessung der Erschwerniszulage ist auf die Art und das Ausmaß der Erschwernis angemessen Rücksicht zu nehmen.
(3) Vertragsbediensteten, die Dienste verrichten, die mit besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben verbunden sind, kann eine Gefahrenzulage gewährt werden. Davon ausgenommen ist die Tätigkeit der Vertragsbediensteten im Gemeindewachdienst. Bei der Bemessung der Gefahrenzulage ist auf die Art und das Ausmaß der Gefahr angemessen Rücksicht zu nehmen.
Rückverweise
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 78 § 78
…5. Sonn- und Feiertagszulage nach § 82 Abs. 2; 6. Schmutzzulagen für Arbeiten, die mit einer besonderen Verschmutzung verbunden sind nach § 83 Abs. 1; 7. Erschwerniszulagen für Arbeiten, die mit besonderen körperlichen Anstrengungen oder sonstigen besonderen Erschwernissen verbunden sind nach § 83 Abs. 2…
§ 61 § 61
…erbracht wurde, auszuzahlen. Eine Aufstellung über die Berechnung ist den Vertragsbediensteten auszufolgen; 3. Aufwandsentschädigungen nach § 79, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen nach § 83 und die Fehlgeldentschädigung nach § 84 sind nach Anordnung der sie verursachenden Tätigkeit monatlich im Nachhinein auszubezahlen; 4. Turnus- und Wechseldienstzulagen nach § …
§ 114 § 114
…1) Unterrichtsfrei sind die schulfreien Tage nach § 83 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung. Der Gemeinderat kann mit Verordnung weitere Tage für unterrichtsfrei erklären sowie bei einer…