(1) Vertragsbediensteten, die Turnus- oder Wechseldienst zu leisten haben (§ 26 Abs. 4), gebührt für die ungeachtet der auf Werktage fallenden Feiertage quantitativ unverminderte Dienstverpflichtung eine Turnus- oder Wechseldienstzulage in der Höhe von 8 % des Monatsbezuges mit Ausnahme des Kinderzuschusses. Dies gilt nicht für Vertragsbedienstete im Gemeindewachdienst.
(2) Den Vetragsbediensteten im Turnus- oder Wechseldienst, die an einem Sonn- oder Feiertag Normalleistung erbringen, gebührt für jede Stunde einer solchen Dienstleistung eine Sonn- und Feiertagszulage im Ausmaß von 1,53 ‰ des Monatsentgelts der Verwendungsgruppe V2, Entlohnungsstufe 3, zuzüglich einer allfälligen Teuerungszulage.
(3) Das für Dienstleistungen an einem Feiertag gemäß § 9 Abs. 5 ARG gebührende Feiertagsarbeitsentgelt ist auf die für Dienstleistungen an Feiertagen gebührende Turnus- und Wechseldienstzulage und Sonn- und Feiertagszulage nach den Abs. 1 und 2 anzurechnen.
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 82 § 82
…§ 82 Turnus- und Wechseldienstzulage, Sonn- und Feiertagszulage (1) Vertragsbediensteten, die Turnus- oder Wechseldienst zu leisten haben (§ 26 Abs. 4), gebührt für die ungeachtet…
§ 26 § 26
…an Sonntagen gilt dann als Werktagsdienst, der Dienst am Ersatzruhetag als Sonntagsdienst; dies gilt nicht für die Berechnung der Sonn- und Feiertagszulage gemäß § 82 Abs. 2. (5) An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ist eine Dienstleistung nur zu erbringen, wenn Turnus- oder…
§ 78 § 78
…1. Aufwandsentschädigungen nach § 79; 2. Reisegebühren nach § 80; 3. Überstundenentschädigungen nach § 81; 4. Turnus- und Wechseldienstzulage nach § 82 Abs. 1; 5. Sonn- und Feiertagszulage nach § 82 Abs. 2; 6. Schmutzzulagen für Arbeiten, die mit einer besonderen Verschmutzung verbunden sind…
§ 81 § 81
…außerhalb der Nachtzeit (6 bis 22 Uhr) 50 % und b) für Überstunden während der Nachtzeit 100 % der Grundvergütung. (4) Soweit im § 82 Abs. 2 nichts anderes bestimmt wird, gebührt den Vertragsbediensteten für jede Stunde der Dienstleistung an einem Sonntag oder Feiertag anstelle der Überstundenentschädigung gemäß Abs…
Rückverweise