§ 12 § 12 — Verkehrsflächenbezeichnung, Gebäudenummerierung, Gesetz
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Februar 1992 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über Gebäudenumerierung, Straßen- und Ortschaftsbezeichnung, LGBl. Nr. 5/1952, außer Kraft.