LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandesbedienstetengesetz 2000II. Hauptstück Besondere Bestimmungen für Landesangestellte Begründung des Dienstverhältnisses§ 90

§ 90§ 90*) Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung

In Kraft seit 01. Juli 2024
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