Mit der Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer strafbarer Handlungen nach diesem Bundesverfassungsgesetz ist bei einem Beamten der Verlust des Amtes und bei einem Vertragsbediensteten des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses verbunden.
Art. 7 § 28 VerbotsG · VerbotsG · Verbotsgesetz 1947
Art. 7 § 28 Inkrafttretensbestimmungen zu Novellen ab der Verbotsgesetz-Novelle 2023
…und § 3j sowie § 3a, § 3b, § 3e, § 3f, § 3g, § 3h, § 3k, § 3l, § 3m, § 3n und § 3o samt Überschriften in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. …
§ 90 LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 90 § 90*) Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung
…des Entlassungsschreibens gilt das Dienstverhältnis als aufgelöst. (4) Ist gegen den Landesangestellten ein strafgerichtliches Urteil im Sinne des § 27 des Strafgesetzbuches oder des § 3k des Verbotsgesetzes 1947 ergangen, gilt das Dienstverhältnis mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils als im Sinne einer Entlassung aufgelöst. *) Fassung LGBl.Nr. 35/2023, 37/2024…
§ 76 GAG 2005 · GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 76 § 76*) Entlassung aus dem Dienstverhältnis, Auflösung des Dienstverhältnisses aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung
…Der § 80 Abs. 7 gilt sinngemäß. (4) Ist gegen den Gemeindeangestellten ein strafgerichtliches Urteil im Sinne des § 27 des Strafgesetzbuches oder des § 3k des Verbotsgesetzes 1947 ergangen, gilt das Dienstverhältnis mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils als im Sinne einer Entlassung aufgelöst. *) Fassung LGBl.Nr. 37/2023, 37/2024…
§ 24 GbedG 1988 · GbedG 1988 · Gemeindebedienstetengesetz 1988
§ 24 § 24*) Auflösung des Dienstverhältnisses
…wird jedoch nicht aufgelöst, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird, g) den Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches oder § 3k des Verbotsgesetzes 1947 . (2) Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist dem Gemeindebeamten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen. (3) Mit der Auflösung…
§ 25 LBedG 1988 · LBedG 1988 · Landesbedienstetengesetz 1988
§ 25 § 25*) Auflösung des Dienstverhältnisses
…jedoch nicht aufgelöst, wenn das Gericht die Strafe bedingt nachsieht, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird, g) den Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches oder § 3k des Verbotsgesetzes 1947 . (2) Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, ist dem Landesbeamten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen. (3) Mit der Auflösung…
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