LBDG 1997
Gliederung
3. Unterabschnitt Sonstige Dienstpflichten
§ 98b 7a. Abschnitt
(1) Hinsichtlich
1.der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 98a und
2. der Bemessung des Schadenersatzes
gelten die §§ 11 bis 13, 15 bis 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.
(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich
§ 98b LBDG 1997 · LBDG 1997 · Burgenländisches Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997
§ 98b 7a. Abschnitt
…Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen § 98b Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes (1) Hinsichtlich 1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 98a und 2. der Bemessung des Schadenersatzes gelten…
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