§ 60 § 60 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung bestimmter Funktionen
In Kraft seit 01. Januar 1995
Up-to-date
K-LVBG 1994
§§ 17 bis 19 und 147 Abs. 5 bis 9 und 10a K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sind auf Vertragsbedienstete sinngemäß anzuwenden.
§ 50e K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 50e § 50e Monatsentgelt, Vorrückung
…Monatsersten eine Aufzahlung auf die ziffernmäßig entsprechende Entlohnungsstufe der ziffernmäßig folgenden Entlohnungsklasse zu gewähren, wenn 1. der Vertragsbedienstete die Dienstprüfung ( § 3 iVm § 27 K-DRG 1994 ), die krankenhausspezifische Basisausbildung ( § 5 ) oder eine gleichwertige Prüfung ( § 35 K-DRG 1994 ) erfolgreich absolviert hat und 2. seine dienstlichen Leistungen und sein Verwendungserfolg…
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