(1) Verwendung sind die einem Arbeitsplatz zugeordneten Aufgaben.
(2) Eine Verwendungsänderung liegt vor, wenn ein Vertragsbediensteter dauernd einer anderen Modellstelle zugeordnet wird.
(3) Eine Verwendungsänderung kann in der Zuordnung zu einer Modellstelle, mit der
1. ein höheres Entgelt (Höherreihung) oder
2. ein niedrigeres Entgelt (Rückreihung) oder
3. ein gleich hohes Entgelt (Umreihung)
verbunden ist, bestehen. Für die Beurteilung, ob das mit der Modellstelle verbundene Entgelt höher, niedriger oder gleich hoch ist, ist ausschließlich das Entgelt gemäß § 50e Abs. 1 maßgebend. Eine in diesem Sinn mit einem höheren Entgelt verbundene Modellstelle gilt als höher bewertete Modellstelle. Eine Verwendungsänderung ist nur zulässig, wenn der Vertragsbedienstete sämtliche der für die neue Modellstelle vorgesehenen Anforderungen und Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
(4) Eine Rückreihung ist zulässig
1. auf Antrag oder mit schriftlicher Zustimmung des Vertragsbediensteten,
2. als unmittelbare Folge des Entfalles oder der Verminderung der Aufgaben oder der Organisationsänderung einer Dienststelle,
3. bei gesundheitlicher Beeinträchtigung, die dazu führt, dass die mit der bisherigen Tätigkeit verbundenen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können, sofern eine Kündigung nicht in Frage kommt,
4. bei Vorliegen wichtiger dienstlicher Interessen,
(5) Eine Rückreihung ist abweichend von Abs. 4 nicht zulässig, wenn die für die Zuordnung zu einer Modellstelle der Modellfunktionen Führung IVA und Führung IIIA in Anlage 16 vorgesehene Anforderung der Führung einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern nicht mehr erfüllt ist, weil infolge einer Optimierung von Arbeitsabläufen Planstellen reduziert wurden.
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 50k § 50kEinstufung bei Rückreihung
…§ 50k Einstufung bei Rückreihung Der Vertragsbedienstete, der gemäß § 50c Abs. 3 Z 2 rückgereiht wird, ist in der neuen Entlohnungsklasse in die Entlohnungsstufe einzureihen, die ziffernmäßig der Entlohnungsstufe in der bisherigen Entlohnungsklasse…
§ 50c § 50cVerwendungsänderung
…§ 50c Verwendungsänderung (1) Verwendung sind die einem Arbeitsplatz zugeordneten Aufgaben. (2) Eine Verwendungsänderung liegt vor, wenn ein Vertragsbediensteter dauernd einer anderen Modellstelle zugeordnet wird. (3) Eine…
§ 50i § 50iEntlohnungsrechtliche Ansprüche bei Verwendungsänderung
…§ 50i Entlohnungsrechtliche Ansprüche bei Verwendungsänderung (1) Eine Verwendungsänderung gemäß § 50c Abs. 3 Z 1 und 2 bewirkt die Einreihung des Vertragsbediensteten in die der neuen Modellstelle zugeordnete Entlohnungsklasse. Die Verwendungsänderung gemäß § …
§ 50l § 50lErgänzungszulage bei Rückreihung
…§ 50l Ergänzungszulage bei Rückreihung (1) Ist bei einer Rückreihung (§ 50c Abs. 3 iVm Abs. 4) das Monatsentgelt gemindert und hat der Vertragsbedienstete die Gründe für die Rückreihung nicht zu vertreten, so gebührt ihm…