K-LVBG 1994
Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß § 111 Abs. 1 beträgt:
€ 422,85 monatlich;
Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß § 111 Abs. 2 beträgt:
€ 650,36 monatlich;
Die Dienstzulage für die Erzieher im Sinne des § 105 Abs. 2 und für die Bediensteten im Sinne des § 105 Abs. 4, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, beträgt gemäß § 112:
1. Stufe: Gehaltsstufe 1 bis 5 € 240,79,
2. Stufe: Gehaltsstufe 6 bis 11 € 374,68,
3. Stufe: ab Gehaltsstufe 12 € 508,45.
Rückverweise