K-LVBG 1994
(1) Den Erziehern im Sinne des § 105 Abs. 2 gebührt eine Dienstzulage. Die Höhe dieser Dienstzulage ist in der Anlage 14 festgesetzt.
(2) Den Bediensteten im Sinne des § 105 Abs. 4, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, gebührt eine Dienstzulage im Sinne des Abs. 1.
Anl. 14 K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
Anl. 14
…Anlage 14 (zu § 111 Abs. 1 und 2 sowie § 112 ) Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Sozialpädagogischen Zentrums gemäß § 111 Abs. 1 beträgt: € 422,85 monatlich; Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Sozialpädagogischen…
§ 50p § 50p Erzieher der Kärntner Tourismusschulen, der Berufsschulen des Landes Kärnten sowie Erzieher, Handwerksmeister und Erzieherhelferinnen des Sozialpädagogischen Zentrums Kärnten
…eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, des Sozialpädagogischen Zentrums Kärnten gelten die Bestimmungen des Abschnittes VI mit Ausnahme von §§ 105, 106, 109, 111, 112, 113 sowie mit Ausnahme von Anlagen 12, 13 und 14 sinngemäß.…
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