Anl. 14
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Sondererzieherdienstzulage für die Erzieher des Behinderten-Förderungszentrums gemäß § 111 Abs. 1 beträgt:
€ 410,53 monatlich;
Die Sondererzieherdienstzulage für die leitenden Erzieher des Behinderten-Förderungszentrums gemäß § 111 Abs. 2 beträgt:
€ 631,42 monatlich;
Die Dienstzulage für die Erzieher im Sinne des § 105 Abs. 2 und für die Bediensteten im Sinne des § 105 Abs. 4, die eine dem Handwerksmeister ähnliche Funktion ausüben, beträgt gemäß § 112:
1. Stufe: Gehaltsstufe 1 bis 5 € 233,78,
2. Stufe: Gehaltsstufe 6 bis 11 € 363,77,
3. Stufe: ab Gehaltsstufe 12 € 493,64.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden