Anl. 5
In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date
Die Höhe der Pflegedienstzulage eines Gemeindevertragsbediensteten beträgt monatlich jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung:
Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V | |
1. für Vertragsbedienstete der Sanitätshilfsdienste bzw. der medizinischen Assistenzberufe | 2,2436 % |
2. für Vertragsbedienstete der medizinisch-technischen Dienste | 5,9218 % |
3. für Vertragsbedienstete des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und Hebammen | |
a) bis zur Entlohnungsstufe 10 | 5,9218 % |
b) ab der Entlohnungsstufe 11 | 7,1249 %“ |
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