Anl. 3
In Kraft seit 01. November 1992
Up-to-date
Anl. 3 — K-GVBG
| Entlohnungsgruppe | Entlohnungsstufe | Prozentsatz |
| p 1 bis p 5, e, d, c, b, k | 1 bis 30 | 6,4421 % |
| a | 1 bis 8 | 6,4421 % |
| a | ab 9 | 8,1905 % |
Anl. 3 K-GVBG · K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
Anl. 3 Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
…Anlage 3 (zu § 39) Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage eines Gemeindevertragsbediensteten beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V der Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung…
§ 39 Verwaltungsdienstzulage
…1) Den Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas I und des Entlohnungsschemas II gebührt eine Verwaltungsdienstzulage. Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage ist in der Anlage 3 festgelegt. (2) Teilzeitbeschäftigen Vertragsbediensteten gebührt die Verwaltungsdienstzulage in dem ihrer Arbeitszeit entsprechenden Ausmaß.…
Rückverweise