Ziele dieses Gesetzes sind:
a) die Teilnahme der in Kärnten wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und durch die Arbeitsmarktstruktur oder durch sonstige Ursachen bedingte Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer auszugleichen oder zu vermeiden;
b) die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen;
c) die Weiterbildung der Bewohner Kärntens lebensbegleitend zu fördern, damit diese die Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels besser bewältigen können.
Rückverweise
K-AWFG · Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG
§ 1 1. Abschnitt
…Inhaltsverzeichnis § 1 Ziele des Gesetzes § 1a Bereiche der Förderung § 2 Förderungsmaßnahmen § 3 Förderungsrichtlinien § 4 Förderungsgrundsätze § 5 Arten der Förderung § 6 Mitwirkung…
§ 1a § 1aBereiche der Förderung
…1) Das Land hat als Träger von Privatrechten Einrichtungen und Maßnahmen, die den Zielen des § 1 dienen, zu fördern. (2) Das Land hat unter…
§ 4 § 4Förderungsgrundsätze
…1) Bei Förderungsmaßnahmen auf Grund dieses Gesetzes sind nachfolgende Grundsätze zu beachten: a) eine Förderung kann nur auf Antrag gewährt werden; b) die Förderungsmittel sind so…
§ 2 § 2Förderungsmaßnahmen
…1) Die Landesregierung hat entsprechend den Zielsetzungen nach § 1 in den Förderungsrichtlinien (§ 3) festzulegen, welche Förderungsmaßnahmen auf Grund dieses Gesetzes gesetzt werden…