GG
Gliederung
IV. HAUPTSTÜCK Organe der Gemeinde
1. Abschnitt Allgemeines Bezeichnung der Organe
§ 32e § 32e*) Sonstige Veröffentlichungen im Internet, Veröffentlichungsportal
(1) Die Gemeinde hat ein „Veröffentlichungsportal“ einzurichten, das unter dieser Bezeichnung über die Startseite ihrer Homepage im Internet zugänglich sein muss. Auf diesem Veröffentlichungsportal sind jedenfalls jene Inhalte zugänglich zu machen, für welche dies gesetzlich unter Bezug auf diese Bestimmung vorgesehen ist.
(2) Wenn und solange die Veröffentlichung im Internet nach Abs. 1 nicht bloß vorübergehend unmöglich ist, so hat die Veröffentlichung dadurch zu erfolgen, dass die Inhalte auf andere geeignete Weise allgemein zugänglich gemacht werden.
(3) Der Beginn und das Ende der Veröffentlichung müssen dauerhaft nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck kommt insbesondere ein Aktenvermerk über den Beginn und das Ende der Veröffentlichung oder eine elektronisch erstellte Dokumentation der Dauer der Veröffentlichung in Betracht.
(4) Ergänzend zu den Pflichten nach Abs. 1 bis 3 ist sicherzustellen, dass jede Person im Gemeindeamt während der Amtsstunden in die Veröffentlichungen auf dem Veröffentlichungsportal sowie in die sonstigen gesetzlich vorgesehenen Veröffentlichungen auf der Homepage der Gemeinde im Internet Einsicht nehmen kann.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
§ 29 KBBG · KBBG · Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
§ 29 § 29*) Mitwirkung der Erziehungsberechtigten
…festzulegen und spätestens eine Woche vor ihrem Beginn bis zu ihrem Ablauf auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 4 ALReg-G bzw. § 32e des Gemeindegesetzes); die Anmeldefrist hat in der Zeit zwischen Anfang März und Ende Juni zu liegen. (2) Die Erziehungsberechtigten sind aktiv in die Bildungs- und Betreuungsarbeit einzubeziehen…
Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung
§ 7 § 7*) Entwicklungskonzepte
…5 sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Gemeindevertretung zuständig ist und die Veröffentlichung auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde im Internet zu erfolgen hat (§ 32e des Gemeindegesetzes). *) Fassung LGBl.Nr. 67/2019, 4/2022…
§ 29 § 29*) Örtlicher Naturschutz
…4 sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Gemeindevertretung zuständig ist und die Veröffentlichung auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde im Internet zu erfolgen hat (§ 32e des Gemeindegesetzes). (4) Eine von der Gemeindevertretung beschlossene Verordnung gemäß den Abs. 1 und 2 ist vor ihrer Kundmachung der Landesregierung vorzulegen. Sie bedarf zu ihrer…
§ 42 § 42*) Beseitigung von Beeinträchtigungen
…aufzufordern, diesen zu übernehmen. Wenn der Eigentümer oder sein Aufenthaltsort unbekannt ist, ist für einen Monat auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes), dass der Gegenstand übernommen werden kann. Die Kosten der Entfernung und Aufbewahrung sind vom Eigentümer (Verfügungsberechtigten) der Gemeinde zu ersetzen. Die Nichtübernahme von entfernten Gegenständen…
§ 15 JG. · JG. · Jagdgesetz
§ 15 § 15*) Geschäftsführung, Jahresrechnung
…der Jagdgenossenschaft an ihre Mitglieder kann durch den Bürgermeister durch Veröffentlichung auf dem Veröffentlichungsportal im Internet für die Dauer von zwei Wochen erfolgen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist gelten die Schriftstücke als zugestellt. Erstreckt sich das Gebiet der Jagdgenossenschaft gemäß § 8 auf mehrere Gemeinden, so ist die…
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 14 § 14*) Vorarbeiten
…die Vorarbeiten durchgeführt werden sollen, hat die Behörde eine Ausfertigung der Bewilligung zuzustellen. Diese ist unverzüglich auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 32e des Gemeindegesetzes). Die Veröffentlichungsfrist beträgt zwei Wochen. Mit den Vorarbeiten darf erst nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist begonnen werden. (7) Sofern Vorarbeiten vorgenommen werden sollen, mit welchen…
§ 40 GG · GG · Gemeindegesetz
§ 40 § 40*) Einberufung der Sitzungen
…Einberufung sind Zeit und Ort sowie die Tagesordnung einer öffentlichen Gemeindevertretungssitzung bis zum Ende der Sitzung auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ( § 32e ). *) Fassung LGBl.Nr. 4/2012, 34/2018, 4/2022…
§ 47 § 47*) Verhandlungsschrift
…erlaubt. Der Bürgermeister hat die Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeindevertretungssitzungen zudem auf dem Veröffentlichungsportal im Internet für die Dauer von mindestens drei Monaten zu veröffentlichen ( § 32e ). (7) Soweit nicht § 32 Anwendung findet, sind die Beschlüsse der Gemeindevertretung, die in öffentlichen Sitzungen gefasst wurden, ohne unnötigen Aufschub für mindestens zwei…
§ 84 § 84*) Prüfung von Verordnungen
…war. (3) Der Bürgermeister hat eine von der Aufsichtsbehörde erlassene Verordnung unverzüglich mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ( § 32e ). *) Fassung LGBl.Nr. 4/2022…
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