Bgld. LVwGG
Gliederung
2. Hauptstück Dienst- und Besoldungsrecht
2. Abschnitt Dienst-, besoldungs- und pensionsrechtliche Bestimmungen
§ 30 § 30
Die §§ 24 bis 36 LBDG 1997 sind auf die Mitglieder des Landesverwaltungsgerichtes nicht anzuwenden.
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