Bgld. LBedG 2020
Gliederung
10. Abschnitt Sonstige Vergütungen und Leistungen
§ 105b 10a. Abschnitt
(1) Hinsichtlich
1.der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 78a und
2. der Bemessung des Schadenersatzes
gelten die §§ 11 bis 14, 16, 17 und § 18b des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - Bgld. L-GBG sinngemäß.
(2) Bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach Abs. 1 gelten hinsichtlich
§ 105b Bgld. LBedG 2020 · Bgld. LBedG 2020 · Burgenländisches Landesbedienstetengesetz 2020
§ 105b 10a. Abschnitt
…Schutz von Eltern und pflegenden Angehörigen § 105b Rechtsfolgen der Verletzung des Diskriminierungsverbotes (1) Hinsichtlich 1. der Rechtsfolgen einer Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach § 78a und 2. der Bemessung des Schadenersatzes gelten…
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