Bgld. HK-VO 2019
(1) Für die Überprüfung von Heizungsanlagen und BHKW, ausgenommen mittelgroße Feuerungsanlagen, darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif A Post 1 bis 8 genannte Entgelt verrechnet werden.
(2) Die Landesregierung hat die Entgelte nach Abs. 1 entsprechend den Änderungen der Verbraucherpreise zu Beginn eines Jahres neu festzusetzen, wenn die Änderung der Verbraucherpreise bis Juni des Vorjahres seit der letzten Festsetzung mindestens 3% beträgt. Die Beträge sind auf 10 Cent kaufmännisch zu runden. Grundlage für die erstmalige Neufestsetzung ist der für Juni 2021 von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Wert des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index. Die Anpassung ist von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen. Die kundgemachten Beträge bilden die Ausgangsbasis für die nächste Anpassung.
(3) Die Höhe des Entgelts für die Überprüfung mittelgroßer Feuerungsanlagen auf Grund dieser Verordnung kann mit der Betreiberin oder dem Betreiber frei vereinbart werden.
(4) Die Entgelte für die Überprüfung von Feuerungsanlagen und BHKW sind in der Anlage 10 zusammengefasst und im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht.
§ 74 Bgld. HK-VO 2019 · Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 74 § 74
…LGBl. Nr. 69/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2000, und 2. die Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000, LGBl. Nr. 79/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2002, außer Kraft. (3) Das Inhaltsverzeichnis, §§ …
§ 43 § 43
…Eintragung in die Liste der Prüfberechtigten für Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Zuweisung einer Prüfnummer (1) Die Überprüfungstätigkeit der Prüfberechtigten und Prüforgane gemäß § 37 Bgld. HKG hat mit größtmöglicher Sorgfalt durch qualifizierte und zugelassene Fachleute zu erfolgen. (2) Personen gemäß § 37 Abs. 1 Z 2 bis…
§ 42 § 42
…10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht. (2) § 37 Abs. 2 gilt sinngemäß.…
§ 66 § 66
…Emissionen durch den Anlageninhaber) zu überwachen. (2) Wiederkehrende Überprüfungen sind bei mittelgroßen Feuerungsanlagen mindestens jährlich durchzuführen. (3) §§ 13 und 14 FAV 2019 sind sinngemäß anzuwenden. (4) Erstmalige und wiederkehrende Überprüfungen gemäß §§ 13 und 14 FAV 2019 sind auf erstmalige und wiederkehrende Überprüfungen gemäß…
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