Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
Anl. 10
…Anlage 10…
§ 74 § 74
…LGBl. Nr. 69/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2000, und 2. die Burgenländische Luftreinhalte- und Heizungsanlagenverordnung 2000 - LHG-VO 2000, LGBl. Nr. 79/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2002, außer Kraft. (3) Das Inhaltsverzeichnis, §§ …
§ 42 § 42
…Entgelt für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen (1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht. (2) § 37…
§ 37 § 37
…Überprüfungen von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken (1) Für die Überprüfung von Heizungsanlagen und BHKW, ausgenommen mittelgroße Feuerungsanlagen, darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif A Post 1 bis 8 genannte Entgelt verrechnet werden. (2) Die Landesregierung hat die Entgelte nach Abs. 1 entsprechend den Änderungen der…
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