(1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage 10 unter Tarif B Post 1 bis 3 genannte Entgelt verrechnet werden. Anlage 10 ist im Internet unter https://www.burgenland.at/heizung/ veröffentlicht.
(2) § 37 Abs. 2 gilt sinngemäß.
Bgld. HK-VO 2019 · Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
§ 61 Nachweis der Anforderungen an Prüfberechtigteund Prüforgane für Klimaanlagen und Wärmepumpen
…§ 40 Abs. 5 bis 8 Bgld. HKG gilt sinngemäß. (5) Die Bestimmungen zur Gleichstellung und Anerkennung ausländischer Ausbildungen gemäß §§ 42 und 43 Bgld. HKG gelten sinngemäß.…
§ 42 § 42
…§ 42 Entgelt für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen (1) Für die Überprüfung von Klimaanlagen und Wärmepumpen darf einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer höchstens das in Anlage…
Rückverweise