(1) Dieses Gesetz ist, soweit Abs. 2 und das Gemeindebediensteten-Überleitungsgesetz 2014 - GemBÜG 2014, LGBl. Nr. 44/2014 nicht anderes bestimmen, auf Personen anzuwenden, die in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde, einem Gemeindeverband einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer Stadt mit eigenem Statut stehen (Gemeindebedienstete).
(2) Dieses Gesetz ist, unbeschadet der Bestimmung des Abs. 3, nicht anzuwenden
1. auf Lehrlinge,
2. auf die Magistratsdirektorin oder den Magistratsdirektor der Freistädte Eisenstadt und Rust.
(3) Die in Abs. 1 angeführten Dienstgeberinnen und Dienstgeber dürfen kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründen. Ein Bescheid, mit dem dennoch ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wird, ist unwirksam. Dies gilt nicht für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses mit den in Abs. 2 Z 2 angeführten Personen.
(4) (Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 74/2018)
§ 157p Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 157p § 157p
… 133a Abs. 3 in einem ungekündigten privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einer Gemeinde, einem Gemeindeverband, einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer Stadt mit eigenem Statut stehen und 1. auf die das Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 oder 2. der II. Teil des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 oder 3. § 39 des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 , anzuwenden ist, sowie Betreuungspersonen und pädagogische Fachkräfte…
§ 151c § 151c
…Einstufung (1) Die pädagogischen Fachkräfte, die die Anstellungserfordernisse des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtner(innen) und Erzieher(innen…
§ 49 § 49
…zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für die Meldung oder Offenlegung war. Hinsichtlich der Beweislastumkehr gilt § 19a Abs. 1 und 2 Burgenländisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz - Bgld. L-GBG , LGBl. Nr. 59/1997, sinngemäß.…
§ 151e § 151e
…Dienstzulagen (1) Pädagogischen Fachkräften der Entlohnungsgruppe l2b1 oder der Entlohnungsgruppe gb1 an gemischtsprachigen Kinderbetreuungseinrichtungen, die ihre Gruppe auch in kroatischer oder ungarischer Sprache führen oder die die…
Gemeindebedienstetengesetz 1971
§ 31 § 31
…Dienstverhältnis zu einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband (§ 46a Abs. 1) stehenden Personen (Gemeindevertragsbedienstete), soweit § 1 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 - Bgld. GemBG 2014 und § 1 GemBÜG 2014 nicht anderes bestimmen. (2) Dieser Teil des Gesetzes findet auf Vertragsbedienstete der Freistädte Eisenstadt und Rust keine Anwendung.…
§ 39 § 39
…Dienstverhältnis zur Freistadt Eisenstadt und zur Freistadt Rust stehenden Personen sind das Bgld. LVBG 2013 und § 32 sinngemäß anzuwenden, soweit § 1 Bgld. GemBG 2014 und § 1 GemBÜG 2014 nicht anderes bestimmen. (2) Die Erlassung von Teuerungszulagenverordnungen zur Anpassung des Monatsentgeltes an geänderte Lebenshaltungskosten auf Grund des…
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