Ra 2025/20/0192 3 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Bei der Beurteilung, ob in maßgeblicher Weise ein Familienleben im Sinn des Art. 8 EMRK vorliegt, kommt es nicht bloß auf den Umstand der biologischen Abstammung, sondern in erster Linie auf die tatsächlichen Bindungen zwischen Angehörigen an.
…Person in einer konkreten Situation tatsächlich fürchtet, sondern ob sich eine mit Vernunft begabte Person in dieser Situation aus Konventionsgründen fürchten würde (vgl. VwGH 16.07.2025, Ra 2025/20/0293, m. w. N.). Verlangt wird eine „Verfolgungsgefahr“, wobei unter Verfolgung ein Eingriff von erheblicher Intensität in die vom Staat zu schützende Sphäre…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Begründungspflicht abgewichen, lässt die revisionswerbende Behörde eine konkrete und fallbezogene Relevanzdarstellung mit ihren Vorbringen vermissen (vgl. VwGH 26.3.2025, Ra 2025/20/0091 , mwN). Insbesondere verabsäumt sie es, konkret auszuführen, welche Feststellungen zu treffen gewesen wären und aufgrund welcher Umstände diese zu anderen Entscheidungen hätten führen können…
…sich seine Gefährlichkeit - etwa in Hinblick auf das der strafgerichtlichen Verurteilung zu Grunde liegende Verhalten oder einen raschen Rückfall - manifestiert hat (siehe zB VwGH 16.10.2025, Ra 2025/21/0125 ). Der BF verbüßt nach wie vor die über ihn verhängte Freiheitsstrafe, sodass noch kein insoweit beachtlicher Beobachtungszeitraum vorliegt. Dieser ist jedoch entsprechend lange…
…Neuerungsverbot verstößt (vgl. grundlegend VwGH 28.5.2014, Ra 2014/20/0017 und 0018, sowie aus der ständigen Rechtsprechung etwa VwGH 19.2.2026, Ra 2025/19/0371 , mwN). 11 Dem Revisionswerber gelingt es mit seinem pauschalen Vorbringen nicht darzutun, dass das Bundesverwaltungsgericht im vorliegenden Fall von diesen Leitlinien abgewichen wäre…