Fr 2025/18/0011 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Liegt nur ein (gemeinsamer) Fristsetzungsantrag vor, war die Gebühr nach § 24a VwGG nur einmal zu entrichten und daher auch nur einmal zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinn VwGH 21.11.2023, Fr 2023/18/0021 bis 0025).
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