JudikaturVwGH

Ra 2025/16/0019 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2025

Wenn in keiner Weise dargelegt wird, ob jemals eine Kontrolle der manipulativen Vorgänge im Kanzleibetrieb oder der Kanzleiangestellten erfolgte bzw. wie das diesbezügliche Kontrollsystem eingerichtet ist, kann von einer Organisation des Kanzleibetriebes, die eine fristgerechte Setzung von Vertretungshandlungen mit größtmöglicher Zuverlässigkeit sicherstellt, und von einer wirksamen Überwachung keine Rede sein. Fehlt es an einem diesbezüglichen Vorbringen, liegt jedenfalls kein bloß minderer Grad des Versehens vor (vgl. VwGH 23.6.2016, Ra 2016/02/0100, mwN; sowie 14.10.2016, Ra 2016/09/0001; 19.9.2017, Ra 2017/20/0102, mwN).