Fr 2025/15/0007 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beschwerde den in § 250 Abs. 1 BAO bezeichneten Erfordernissen entspricht, ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf.