Rückverweise
Eine Kontrollpflicht durch den Rechtsanwalt wird angenommen, wenn tatsächlich eine nicht mehr bloß "manipulative" Tätigkeit einer Kanzleiangestellten vorliegt (VwGH 21.6.1995, 94/09/0049) oder eine eindeutige Anordnung für eine solche fehlt (VwGH 28.2.2014, 2014/03/0001; VwGH 20.11.2012, 2012/13/0105). Eine Kontrollpflicht wird auch bei aufgetragener Vorlage von Eingangsstücken (VwGH 19.10.2017, Ra 2017/16/0101; VwGH 28.6.2001, 2001/16/0010) oder hinsichtlich der Adressierung (VwGH 19.2.2020, Ra 2019/12/0083) bzw. Kuvertierung (VwGH 29.3.2007, 2005/16/0258) von Rechtsmittelschriftsätzen bejaht. Ebenso wird eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei mangelhafter Kanzleiorganisation bejaht (VwGH 19.4.2006, 2006/13/0050; VwGH 25.7.2019, Ra 2017/22/0161; 21.3.2014, 2013/06/0254).