JudikaturVwGH

Ra 2025/07/0034 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
09. April 2025

Ein wesentlicher Bestandteil der Ausübung von Einforstungsrechten ist die Geltendmachung dieser Rechte und ihre Durchsetzung. Streitigkeiten zwischen Einforstungsberechtigten und dem Eigentümer der belasteten Liegenschaft, und damit alle Streitigkeiten über den Inhalt und die Ausübung dieser Rechte, fallen in die Zuständigkeit der Agrarbehörden (VwGH 29.3.2007, 2005/07/0103; VfGH 27.6.1996, K I-6/94, VfSlg. 14.553).

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