JudikaturVwGH

Ra 2024/19/0131 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
30. Juni 2025

Dem Umstand, dass sich die Vernehmung vor einem Gericht oder einer Behörde für einen Minderjährigen grundsätzlich als belastende Situation darstellt, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass im Rahmen jeglicher verfahrensleitender Anordnungen, die der Vernehmung Minderjähriger dienen, darauf Bedacht zu nehmen ist, dass durch die gerichtliche und behördliche Vorgangsweise eine Gefährdung des Kindeswohles hintangehalten wird. Es sind tunlichst aber auch Beeinträchtigungen des Kindeswohls zu vermeiden (vgl. zum Ganzen VwGH 25.10.2023, Ra 2023/20/0125).