Ro 2024/16/0005 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Gegenstand und Ziel des Verteilungsverfahrens nach § 352c EO ist die Aufteilung des durch die gerichtliche Versteigerung der vormals gemeinschaftlichen Liegenschaft erzielten Erlöses auf die Miteigentümer (vgl. OGH 2.2.2023, 3 Ob 231/22z, mwN).