Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).
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