Rückverweise
Ein Stoff oder Gegenstand kann ein Nebenerzeugnis (Nebenprodukt) darstellen, sofern dessen Wiederverwendung nicht nur möglich, sondern ohne vorherige Verarbeitung in Fortsetzung des Gewinnungsverfahrens gewiss ist (vgl. VwGH 28.10.2024, Ra 2022/13/0101, mwN).