JudikaturVwGH

Ra 2024/13/0058 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2024

Es entsprach der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers bei Einfügung des § 217 Abs. 10 BAO, dass bei zusammengefasster Festsetzung mehrerer Abgaben iSd § 201 Abs. 4 BAO auch die darauf zu entrichtenden Säumniszuschläge in einem Bescheid zusammengefasst festgesetzt werden können. Die Erleichterung der automationsunterstützten Festsetzung von Säumniszuschlägen war auch gerade das Motiv für die Änderung (insoweit - gegenüber der vorangegangenen Rechtslage - Einschränkung auf Abgaben eines Jahres) des § 201 Abs. 4 BAO.