JudikaturVwGH

Ra 2024/12/0030 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2024

Erst nachdem eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, ist die Dienstbehörde regelmäßig in der Lage, zu beurteilen, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben - auf dem ihm wirksam zugewiesenen Arbeitsplatz - erfüllen kann.

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