Ra 2024/12/0030 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Erst nachdem eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde, ist die Dienstbehörde regelmäßig in der Lage, zu beurteilen, ob der Beamte seine dienstlichen Aufgaben - auf dem ihm wirksam zugewiesenen Arbeitsplatz - erfüllen kann.