Ro 2024/11/0006 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Da infolge der Novelle BGBl. I Nr. 174/2021 in § 29 Abs. 1 LSD-BG keine Mindeststrafen mehr normiert sind, birgt eine Betrachtungsweise, welche nicht unterschiedslos in allen Fällen, in denen die Unterentlohnung mehrerer Arbeitnehmer in Rede steht, zur Annahme einer einzigen Verwaltungsübertretung führt, nicht die generelle Gefahr unverhältnismäßiger Sanktionen in sich (zu Fragen der Verhältnismäßigkeit innerstaatlicher Sanktionen insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des EuGH in der Rechtssache Maksimovic ua, betreffend Strafbestimmungen nach dem GSpG, vgl. VwGH 10.12.2021, Ra 2020/17/0013; betreffend Strafbestimmungen nach dem ASVG, siehe VwGH 26.4.2022, Ra 2021/08/0006).