Ra 2024/08/0133 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Revision ist mangelhaft, als sie hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts (§ 28 Abs. 1 Z 3 VwGG), der Revisionspunkte (§ 28 Abs. 1 Z 4 VwGG) und der "Begründung der Rechtswidrigkeit" (§ 28 Abs. 1 Z 5 VwGG) ausschließlich auf die Beschwerde an das VwG verweist. Ein solcher Verweis auf das Vorbringen im Verfahren vor dem VwG ist generell unzureichend (vgl. etwa VwGH 27.11.2014, Ra 2014/03/0041, mwN).