JudikaturVwGH

Ra 2024/08/0005 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Wurde einem früheren Bescheid durch einen späteren derogiert, so entfaltet er - ohne dass es dazu seiner förmlichen Aufhebung bedurfte - keine Rechtswirkungen mehr.

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