Ro 2024/04/0035 3 – Vwgh Rechtssatz
Das in § 42 VwGVG normierte Verbot der reformatio in peius steht einer eigenständigen Strafbemessung des VwG aufgrund eigenen Ermessens grundsätzlich nicht entgegen (vgl. etwa VwGH 5.9.2018, Ra 2018/11/0144, Rn. 13, mwN).
…die Zulässigkeit der Revision nicht ausreicht oder er andere Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für relevant erachtet (vgl. zu all dem etwa VwGH 18.8.2025, Ro 2024/04/0035, Rn. 22 f, mwN). 18 5.1. Im Fall der Berufung auf die Gründe, aus denen das Verwaltungsgericht die (ordentliche) Revision für zulässig…
…Verwaltungsvorschrift wird nicht dargelegt, welche konkret auf die vorliegende Revisionssache bezogene grundsätzliche Rechtsfrage der Verwaltungsgerichtshof erstmals zu lösen hätte (vgl. etwa VwGH 18.8.2025, Ro 2024/04/0035, Rn. 25, mwN). Ausgehend davon wird mit dem nicht näher konkretisierten Zulässigkeitsvorbringen zu Art. 12 DSGVO keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt. 20 6. In…
…des Verwaltungsgerichtes für die Zulässigkeit der Revision nicht ausreicht oder er andere Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für relevant erachtet (vgl. etwa VwGH 17.12.2025, Ro 2024/04/0012 , Rn. 17, mwN). 17 5.1. Der Revisionswerber bringt in seiner Zulässigkeitsbegründung zum Begriff der Kopie bzw. der originalgetreuen Reproduktion vor, es…
…wird zurückgewiesen. Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz an die Stadtgemeinde Salzburg wird abgewiesen. 1 Mit Antrag vom 3. April 2024 begehrten die revisionswerbenden Parteien die „Feststellung des Rechts anerkannter Umweltorganisationen auf Überprüfung der Abfertigung von Tiertransporten auf Übereinstimmung mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der…
Rückverweise