JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0242 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2025

Wird auf einem Straßenzug, der eine längere Strecke aufweist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehrmals mit Unterbrechung(en) überschritten, dann sind zwar der zeitliche Zusammenhang und die gleiche Begehungsform, nicht jedoch die Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände gegeben, weshalb in diesen Fällen keine Deliktseinheit und damit auch kein fortgesetztes Delikt angenommen werden kann (Hinweis E 5. November 1997, 97/03/0037; E 11. November 1987, 86/03/0237).

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