JudikaturVwGH

Ra 2024/02/0224 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
22. April 2025

Die im § 5 Abs. 1 TSchG verwendeten Begriffe "Schmerzen, Leiden oder Schäden" sind im Gesetz nicht legal definiert. Angesichts dessen bedarf zwar der Begriff der Schmerzen keiner näheren Umschreibung, jedoch erfordern die davon abzugrenzenden Leiden oder Schäden eine nähere Konkretisierung oder Beschreibung.

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