Ra 2024/02/0224 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die im § 5 Abs. 1 TSchG verwendeten Begriffe "Schmerzen, Leiden oder Schäden" sind im Gesetz nicht legal definiert. Angesichts dessen bedarf zwar der Begriff der Schmerzen keiner näheren Umschreibung, jedoch erfordern die davon abzugrenzenden Leiden oder Schäden eine nähere Konkretisierung oder Beschreibung.