Ra 2024/02/0161 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Beweisanträge, die nur pauschal zum Beweis für das gesamte Vorbringen gestellt werden, entsprechen nicht dem Erfordernis der konkreten Bezeichnung des Beweisthemas, das durch das Beweismittel erwiesen werden soll (vgl. VwGH 24.3.2010, 2009/03/0156).