JudikaturVwGH

Ra 2023/22/0095 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2023

Bei der Angabe der im Hinblick auf eine fehlende Ziffer falschen Geschäftszahl handelt es sich um ein offenkundiges Versehen, welches eine eindeutige Zuordnung der Beschwerde zum bekämpften Bescheid nicht hindert (VwGH 2.5.2018, Ra 2017/02/0254).

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