Ra 2023/21/0077 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
War die Dauer des Aufenthaltes des Fremden dadurch gemindert, dass die Länge seines Aufenthaltes im Bundesgebiet letztlich auf der Nichtbekanntgabe einer bereits ein Jahr nach der Eheschließung erfolgten Scheidung gründete, ist es im Ergebnis nicht zu beanstanden, die berufliche Integration des Fremden, die schon aufgrund des Zeitverlaufs zu einem deutlich überwiegenden Teil nach der Ehescheidung erfolgte, iSd § 9 Abs. 2 Z 8 BFA-VG 2014 als entscheidend relativiert zu erachten (vgl. VwGH 28.2.2019, Ro 2019/01/0003; VwGH 26.7.2022, Ra 2021/21/0361).