Ra 2023/13/0118 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Einstellungserklärung der Staatsanwaltschaft ist kein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigendes Beweismittel (Beweisergebnis), sondern eine Vorfragenbeurteilung. Es oblag dem BFG, ohne Bindung an die Beurteilung der Staatsanwaltschaft im Rahmen seiner Beweiswürdigung darzulegen, ob - nach dem im Rahmen der BAO anzuwendenden Beweismaß (vgl. dazu auch EGMR [Große Kammer] 11.6.2024, Nealon and Hallam/United Kingdom, 3283/19 u.a., Z 169) - die Voraussetzungen für die verlängerte Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO vorliegen.