JudikaturVwGH

Ra 2023/11/0098 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Wirtschaftsrecht
17. Dezember 2024

Der VwGH hat bereits in seiner bisherigen Judikatur betont, dass eine restriktive Handhabung des § 20 Abs. 5 KFG 1967 unter dem Gesichtspunkt der Effizienz der Warneinrichtungen und der Verkehrssicherheit geboten ist (VwGH 21.8.2014, Ro 2014/11/0068, mwN). Daraus ergibt sich, dass auch eine aufrechte Bewilligung den strengen Voraussetzungen, die dem § 20 Abs. 5 KFG 1967 unterstellt werden, weiter entsprechen muss, damit die Bewilligung nicht nach § 20 Abs. 6a KFG 1967 zu widerrufen ist.