JudikaturVwGH

Ra 2023/09/0090 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
16. November 2023

Über die Angabe der im EpiedemieG 1950-Berechnungstool vorgesehenen und für die Berechnung des Verdienstentgangs maßgeblichen Daten samt der Bestätigung der Richtigkeit der Angaben durch einen Steuerberater nach § 6 Abs. 1 und 2 EpG 1950-BerechnungsV 2020 hinaus ist weder aus eigenem weiteres Vorbringen hinsichtlich eines Verdienstentgangs zu erstatten, noch ein solcher durch einen Nachweis für Aufwendungen für Substituionen oder etwa den Entgang eines konkreten Mandats nachzuweisen . Spezielle, von den allgemeinen Regeln für andere selbständig erwerbstätige Personen abweichende Vergütungsbestimmungen für Rechtsanwälte bestehen nicht.

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