I422 2298310-2—BVwG Entscheidung
28. April 2025
…weil sie zögerte, intime Aspekte ihres Lebens zu offenbaren, ihre Homosexualität nicht sofort angegeben habe, nicht geschlossen werden, dass sie unglaubwürdig sei (vgl. VwGH 25.10.2023, Ra 2023/19/0143; EuGH 02.12.2014, Rechtssache A., B., C., C-148/13, C-149/13, C-150/13; insbesondere Rn. 69 und 72). Folglich kann unter der vorzitierten…